Liebe
Einsteller, liebe Eingestellten,
nach
einigen Verhandlungen mit der Filmgesellschaft und verschiedenen Terminen
mit Rechtsanwälten ist es nun so gut wie sicher: nach dem Spielfilm
"Es ist Alles in Ordnung" wird auf dem Hahnenhof eine daily soap
gedreht, mit dem Titel "Alles ist nicht in Ordnung". Ähnlich wie
"Berlin - Tag & Nacht" bzw. "Köln 50667", soll das
tägliche Treiben auf der Reitanlage abgefilmt werden. Ganz besonders
interessant und brisant erscheint dem Regisseur, daß hier nicht nur
zwischenmenschliche Probleme thematisiert werden, sondern ganz besonders
Probleme mit Pferden, sei es unter den Pferden selbst, oder Probleme des
Pferdes ansich, die ein großes Sprektrum an interessantem Stoff bieten.
Für
euch liebe Einsteller, ergeben sich hieraus eine Vielzahl von Vorteilen, die
ich kurz aus dem mir vorliegenden Exposee der Filmgesellschaft zitiren möchte.
Auch finanziell gesehene, dürfte für den ein oder anderen Filmstarbesitzer ein
lukratives Geschäft entstehen. Dadurch entsteht eine Ersparnis der Stallmiete,
ohne überhaupt etwas dafür machen zu müssen. Anbei nun verschiedene Punkte aus
dem bereits unterzeichneten Vertrag, die auch euch betreffen:
2.0
Benutzung der
vorhandenen Gegebenheiten
2.1
Reservierung von vier Parkplätzen auf der Rundstallseite während der Filmtage
2.2
Technische Basis im Innenhof
3.0
Drehtagrelevante
Einschränkungen
3.1
gedreht wird je nach Wetterlage von Montags bis einschl. Samstag (8.00 bis
20.00 Uhr)
3.2
der Drehort darf für die Zeit des Abdrehs nur vom Filmteam sowie
Komparsen betreten werden
3.3
der Drehort ergibt sich aus dem dynamischen Drehbuch - Sperrungen auf der
Anlage werden einen Tag vorher angekündigt
3.4
es darf für den Abdreh nur eine Halle gesperrt werden
3.5
Drehtermine können kurzfristig verschoben werden, wenn wettertechnische
Erfordernisse dies notwendig machen
4.0
Pferderelevante
Einschränkungen
4.1
der Filmgesellschaft stehen alle auf der Anlage befindlichen Pferde
uneingeschränkt zur Verfügung
4.2
um bestimmte Krankheitsbilder kurzfristig für den Dreh hervorzuheben, dürfen
die Pferde dementsprechend präpariert werden
Beispiel: das Drehbuch sieht eine plötzlich auftretende Lahmheit vor.
Folgende Maßnahme darf am Pferd durchgeführt werden: die Künstliche Erhöhung
eines Hufeisens um ca. 8 cm, so daß das Pferd rein optisch nicht mehr klar geht
Beispiel: das Drehbuch sieht eine plötzliche, allergische Reaktion vor.
Folgende Maßnahme darf am Pferd durchgeführt werden: Allergikerpferde werden
kurzfristig mit dem Auslöser der eigentlichen Allergie konfrontiert
Beispiel: das Drehbuch sieht eine Zusammenstellung einer neuen Gruppe vor.
Folgende Maßnahme darf durchgeführt werden: willkürlich, aus den verschiedenen
Gruppen zusammengesuchte Pferde werden zusammen gestellt.
4.4 der
Pferdebesitzer hat bei darstellenden Pferden für den Dreh keinen
Einfluß auf den Tagesablauf des Pferdes. Ein Besuch ist während der Drehtage
nicht möglich, um Konflikte mit den Pferdetrainern und Darstellern zu vermeiden.
5.0
Gebäuderelevante
Einschränkungen
5.1
am Offenstall der Tagesaufnahmen hat der Pferdebesitzer die komplette
Sattelkammer zu räumen, damit die Tontechnik untergebracht werden kann. Der
Stallbetreiber stellt hierfür einen großen Baucontainer oben am Hof zur
Verfügung. Die tägliche Räumung muß bis spätestens 7 Uhr des Drehtages
erfolgt sein
5.2
Stallschilder usw. sind vom Pferdebesitzer am Stall zu entfernen.
6.0
Vergütung
6.1
für die Überlassung des Pferdes wird eine Pauschale Vergütung in Höhe von 15
Euro pro Drehtag incl. Nebenkosten vereinbart. Hiermit sind sämtliche Ansprüche
abgegolten. Tierarzt- und Hufschmiedekosten sind vom Pferdebesitzer zu tragen.
Am Monatsende wird der verdiente Betrag von der Stallmiete abgezogen. 50% des
Betrages behält der Stallbetreiber als Vermittlungsprovision ein.
7.0
Rechteübertragung
der
Pferdebesitzer überträgt der Filmgesellschaft, die hergestellten Aufnahmen,
zeitlich, örtlich uneingeschränkt für Zwecke jeder Art zu verwerten. Dies gilt
auch für die Übertragung an Rechte Dritter sowie für Presseveröffentlichungen
und Forschungszwecken
8.0
Haftung
die
Filmgesellschaft haftet für keinerlei Schäden, die im Zusammenhang mit den
Filmaufnahmen entstehen. Jeder Pferdebesitzer sollte eine Vollkaskoversicherung
ohne SB für das Pferd abschließen!
Ich hoffe,
in eurem Sinne den Vertrag mit der Filmgesellschaft abgeschlossen zu
haben, und wünsche euch einen schönen Start in den neuen Monat!!
Euer
Markus